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Geschäftsbedingungen!zum Verleih des Geschirrmobiles und der Gewerbespüler


Transport des Geschirrmobiles oder der Gewerbespüler:
Der Transport des Geschirrmobiles erfolgt auf Kosten und Gefahr des Veranstalters. Die Überstellung vom Platz des Verleihers zum Veranstaltungs- / Einsatzort und zurück ist jeweils mit einem geeigneten und behördlich zugelassenem Kraftfahrzeug oder Anhänger vorzunehmen.
Aufstellung und Inbetriebnahme:
Die Aufstellung dieser Geräte und die Herstellung aller Anschlüsse ( Elektrizität, Wasser zu- und -abfluss) werden, wenn nicht vom
Veranstalter durch den Verleiher gewünscht durch Fachpersonal selbst vorgenommen.
Bei Aufstellung und Inbetriebnahme durch den Verleiher  sind diesem die Wasser- und Stromzuleitung, sowie die Abflussmöglichkeiten, wenn nötig, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, ansonsten können keine Ansprüche  bei eventuellem Nichtfunktionieren der Anlage geltend gemacht werden.
Betrieb des Geschirrmobiles und der Spüler:
Zum Betrieb des Geschirrmobiles sowie des Geschirrspülers oder sonstiger technischer Einrichtungen - fest eingebaut oder beweglich - ist die Bedienungsanleitung zu beachten.
Haftung des Veranstalters:
Die Abstellung des Geschirrmobiles oder der Gewerbespüler am Veranstaltungsort erfolgt auf Kosten des Veranstalters.
Für die Reinigung und Beschädigung der Anlage / Geräte ist der Veranstalter selbst verantwortlich.
Fehlende Gegenstände ( Geschirr, Besteck, sonstige Einrichtungen und Ausstattung), sowie Reparaturen, welche auf unsachgemäße Abstellung und Handhabung des Gräte beruhen, werden in Rechnung gestellt.
Haftung des Verleihers:
Bei technischen Gebrechen, die zu einem Ausfall der Geräte führen, können an dem Verleiher keine Entschädigungsansprüche gerichtet werden. Für die weitere Abhaltung des Festes kann bei einem Geräteausfall, welcher durch Reparatur nicht zeitgerecht behoben werden kann, Einweggeschirr gegen Kostenersatz zur Verfügung gestellt werden.
Wenn es durch unsachgemäße Bedienung zu einer Störung der Anlage kommt, können an den Verleiher keine Ansprüche gestellt werden.
Die Anlage ist betriebshaftpflichtversichert.
Vertragsrücktritt:
Bei Vertragsrücktritt bis 3 Monate vor Abhaltung der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Ansonsten werden die vollen Mietgebühren in Rechnung gestellt.
Werbung: Dem Verleiher ist es gestattet am Festplatz gratis eine Werbetafel anzubringen.